Rechtsanwalt Schmidt ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht in Potsdam und ist auf diese beiden Rechtsgebiete spezialisiert.
Alles rund um die Themen erben und vererben, enterben und enterbt werden, vorweggenommene Erbfolge, Nachfolgeplanung, Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung.
Beratung, Begleitung und Vertretung bei Trennung und Ehescheidung und allen damit zusammenhängenden Problemfeldern sowie Konfliktvermeidung im Vorfeld durch Eheverträge.
Kenntnis der Gesetzeslage und der dazugehörigen Rechtsprechung ist selbstverständlich, reicht aber für sich nicht immer aus. Nicht alles steht in den Büchern. Langjährige Erfahrung auf den einschlägigen Rechtsgebieten muss als wesentlicher Faktor hinzukommen, um Fälle in juristischer Hinsicht richtig einschätzen zu können. Auch deshalb haben wir uns von vornherein auf zwei Rechtsgebiete beschränkt, die zudem ineinandergreifen, um unserer Mandantschaft höchstmögliche Kompetenz anbieten zu können.
Wir verstehen Seriosität im Sinne von Nachhaltigkeit. Wir durchdenken unsere Fälle vom Ende her und machen keine uneinlösbaren Versprechungen. Wir halten es für besser, Sie erfahren die Rechtslage von uns und nicht erst vom Richter. Deshalb erklären wir unseren Mandanten die Rechtslage - nötigenfalls auch schonungslos - und erarbeiten gemeinsam Lösungswege, die erreichbar sind.
Wir hören zu. Grundlage unserer Fallbearbeitung ist zu wissen, was Sie im Rahmen des Möglichen erreichen wollen und was Sie auf jeden Fall vermeiden möchten. Wir erklären Ihnen die Rechtslage umfassend, damit Sie auf dieser Basis fundierte und zu Ihren Bedürfnissen passende Entscheidungen treffen können. Ebenso achten wir gegebenenfalls auf die Haltung der Gegenseite, um Sie in jeder Phase des Mandats beraten zu können, inwieweit eine gütliche Einigung Aussicht auf Erfolg hat oder der Rechtsweg beschritten werden muss. Auch in diesem Bereich ist unsere langjährige Erfahrung eine entscheidende Grundlage für eine erfolgreiche Fallbearbeitung.
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