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Ausrichtung
Unser Anwaltsbüro ist vorwiegend familien- und erbrechtlich orientiert.
Im Gegensatz zu vielen Großkanzleien legen wir besonderen Wert auf die persönliche Beratung
des einzelnen Mandanten. Den Anwaltsberuf versteht Rechtsanwalt Schmidt als Dienstleistung für den Menschen. Nur so
entspricht er dem herkömmlichen Berufsbild des Rechtsanwalts. Daher bietet er – anders als einige
Berufskollegen – bewusst keine "Online-Scheidungen" an. Ob billig oder preiswert mag dahinstehen,
Qualität hat auch bei Rechtsanwalt Schmidt ihren Preis. Um Konflikte zu bewältigen, außergerichtlich und gerichtlich
Streit schlichten zu können, ist u. E. ein persönliches Gespräch mit unseren Mandanten unabdingbar. Gerade
diese persönliche Form der Dienstleistung trägt im Familien- und Erbrecht oft wesentlich zur Entschärfung
zugespitzter oder gar tragischer Situationen bei. Und nicht selten sind auch Kinder Opfer dieser Situationen.
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Fachanwaltschaft
Um den hohen Ansprüchen unserer Mandantschaft immer bestens gerecht werden zu können, bildet sich Rechtsanwalt Schmidt regelmäßig fort.
Zudem hat er die kostenpflichtigen Lehrgänge zum Fachanwalt für Familienrecht und zum
Fachanwalt für Erbrecht besucht und die erforderlichen Leistungen gem. §§ 12, 14f FAO (Fachanwaltsordnung)
nachgewiesen. Die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg hat Rechtsanwalt Schmidt daraufhin die Befugnis zur Führung
der zusätzlichen Berufsbezeichnungen "Fachanwalt für Familienrecht" sowie "Fachanwalt für Erbrecht" verliehen.
Den Fachanwalt kennzeichnen besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in den entsprechenden Rechtsgebieten.
Laut FAO ist der Fachanwalt verpflichtet, seine Kompetenz durch kostenpflichtige Fortbildung gegenüber der
Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisen. So ist gewährleistet, dass Sie für Ihr Problem wirklich einen
anerkannten Spezialisten seines Rechtsgebietes beauftragen und bezahlen. Nur am Rande sei vermerkt, dass ein
Fachanwalt grundsätzlich nur die gleichen Gebühren verlangen darf, wie Berufskollegen, die diese Spezialisierung
nicht nachweisen können.
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Kosten
Natürlich kosten Dienstleistungen Geld. Um die für unsere Beauftragung und das eventuelle Tätigwerden
des Gerichts anfallenden Kosten im Vorfeld annähernd bestimmen zu können, suchen Sie bitte das Gespräch
mit unseren Mitarbeiterinnen oder Rechtsanwalt Schmidt.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese und die
anfallenden Gerichtskosten richten sich nach dem sog. Streitwert.
Sollten Sie unsere Hilfe zeitintensiver und noch persönlicher wünschen, bieten wir Ihnen auch die
Möglichkeit zum Abschluss einer individuellen Stunden-Honorarvereinbarung, die gerade bei hohen
Streitwerten oftmals die günstigere Kostenlösung darstellt.
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