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Behlertstraße 12
14469 Potsdam
Tel. 0331 97933290
Fax 0331 97933295
a.schmidt@raschmidt.de
Lage
Ausrichtung

Unser Anwaltsbüro ist vorwiegend familien- und erbrechtlich orientiert.

Im Gegensatz zu vielen Großkanzleien legen wir besonderen Wert auf die persönliche Beratung des einzelnen Mandanten. Den Anwaltsberuf versteht Rechtsanwalt Schmidt als Dienstleistung für den Menschen. Nur so entspricht er dem herkömmlichen Berufsbild des Rechtsanwalts. Daher bietet er – anders als einige Berufskollegen – bewusst keine "Online-Scheidungen" an. Ob billig oder preiswert mag dahinstehen, Qualität hat auch bei Rechtsanwalt Schmidt ihren Preis. Um Konflikte zu bewältigen, außergerichtlich und gerichtlich Streit schlichten zu können, ist u. E. ein persönliches Gespräch mit unseren Mandanten unabdingbar. Gerade diese persönliche Form der Dienstleistung trägt im Familien- und Erbrecht oft wesentlich zur Entschärfung zugespitzter oder gar tragischer Situationen bei. Und nicht selten sind auch Kinder Opfer dieser Situationen.

Fachanwaltschaft

Um den hohen Ansprüchen unserer Mandantschaft immer bestens gerecht werden zu können, bildet sich Rechtsanwalt Schmidt regelmäßig fort.

Zudem hat er die kostenpflichtigen Lehrgänge zum Fachanwalt für Familienrecht und zum Fachanwalt für Erbrecht besucht und die erforderlichen Leistungen gem. §§ 12, 14f FAO (Fachanwaltsordnung) nachgewiesen. Die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg hat Rechtsanwalt Schmidt daraufhin die Befugnis zur Führung der zusätzlichen Berufsbezeichnungen "Fachanwalt für Familienrecht" sowie "Fachanwalt für Erbrecht" verliehen. Den Fachanwalt kennzeichnen besondere Fähigkeiten und Erfahrungen in den entsprechenden Rechtsgebieten. Laut FAO ist der Fachanwalt verpflichtet, seine Kompetenz durch kostenpflichtige Fortbildung gegenüber der Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisen. So ist gewährleistet, dass Sie für Ihr Problem wirklich einen anerkannten Spezialisten seines Rechtsgebietes beauftragen und bezahlen. Nur am Rande sei vermerkt, dass ein Fachanwalt grundsätzlich nur die gleichen Gebühren verlangen darf, wie Berufskollegen, die diese Spezialisierung nicht nachweisen können.

Kosten

Natürlich kosten Dienstleistungen Geld. Um die für unsere Beauftragung und das eventuelle Tätigwerden des Gerichts anfallenden Kosten im Vorfeld annähernd bestimmen zu können, suchen Sie bitte das Gespräch mit unseren Mitarbeiterinnen oder Rechtsanwalt Schmidt.

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese und die anfallenden Gerichtskosten richten sich nach dem sog. Streitwert.

Sollten Sie unsere Hilfe zeitintensiver und noch persönlicher wünschen, bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit zum Abschluss einer individuellen Stunden-Honorarvereinbarung, die gerade bei hohen Streitwerten oftmals die günstigere Kostenlösung darstellt.

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