Start     |      Inhalt     |      Kontakt     
Unterhaltsrechtsreform
Erbschaftssteuer
Unternehmensnachfolge
weitere Übersichtsartikel
Friedrich-Ebert-Straße 49
14469 Potsdam
Tel. 0331 97933290
Fax 0331 97933295
a.schmidt@raschmidt.de
Lage
Vorweggenommene Erbfolge VIII: Erbschaftssteuer           Drucken als PDF [88 K]


Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in einer am 31.1.2007 veröffentlichten Entscheidung das bestehende Erbschaftsteuer -und Schenkungsteuergesetz in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Recht gilt zunächst fort. Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2008 Zeit, eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, welche den Vorgaben des BVG gerecht wird. Beim Übergang von bebauten Grundstücken muss die Bewertungsmethode danach künftig zu realistischen Werten führen, während bisher sehr deutliche Abweichungen nach unten möglich waren. Es ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber die Neuregelung so gestalten wird, dass der Übergang von Einfamilienhäusern auf Ehegatten oder Kinder weiter regelmäßig steuerfrei bleibt, aber sich die Übertragung von Villen, Mietshäusern u. ä. deutlich verteuern wird. Beim Übergang von Betriebsvermögen werden künftig nicht mehr die Steuerbilanzwerte anzusetzen sein. Das BVG hat ausdrücklich kritisiert, dass die Steuerbilanzwerte von zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern nur ausnahmsweise mit den Verkehrswerten übereinstimmen. Es bestünden tatsächlich häufig hohe stille Reserven, die bei der Bewertung mit zu berücksichtigen seien. Alleine dies wird in vielen Fällen künftig zu hohen zusätzlichen steuerlichen Belastungen führen. Es besteht bei den oben genannten Vermögenswerten allerdings noch Zeit, eine vorweggenommene Erbfolge nach dem alten Recht durchzuführen.

(Quelle: Potsdam am Sonntag, 25. Februar 2007)

Startseite | Zur Person | Team | Rechtsberatung | Kontakt

Sitemap | Impressum | Datenschutzerklärung | Webmaster

Zum Anzeigen der PDF-Dokumente benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie
hier kostenlos herunterladen können.