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Vorweggenommene Erbfolge
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Bei der zielgerichteten Weitergabe des eigenen Vermögens spielt neben der testamentarischen
Erbeinsetzung die Zuwendung von Vermögenswerten unter Lebenden eine zunehmend
wichtige Rolle. Die Gründe für lebzeitigen Zuwendungen sind vielfältig. Zumeist geht es
darum, dass das Vermögen möglichst ungeschmälert an bestimmte Personen übergeht, ohne
insbesondere durch Pflichtteilsansprüche oder Erbschaft-und Schenkungsteuer wesentlich
dezimiert zu werden. Die Optimierungsmöglichkeiten in diesem Bereich sind vielfältig, und
insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Kosten-Nutzen-Relation häufig lohnenswert,
in Einzelfällen auch zwingend.
(Quelle: Potsdam am Sonntag, 7. Januar 2007)
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